Wochenmiete
Die veröffentlichte Wochenmiete umfasst den regulären Zeitraum Dienstag bis Montag. Abweichende Zeiträume und mehrere Anhänger fragen Sie bitte konkret an; dafür veröffentlichen wir keine erfundenen Pauschalen.
Warum wir bewusst wochenweise vermieten
Fast alle Feiern finden am Wochenende statt. Ein Kühlanhänger, der am Samstag nach einer Feier zurückkommen und noch am selben Tag für den nächsten Einsatz bereitstehen soll, klingt auf dem Papier effizient – ist in der echten Vermietpraxis aber kaum zuverlässig planbar. Leergut, Abbau, Fahrer, Rücktransport und Reinigung dauern nach einer langen Nacht regelmäßig länger als gedacht. Kommt der Anhänger zu spät zurück, gerät der nächste Mieter ohne eigenes Verschulden in Bedrängnis. Dieses schlechte Kundenerlebnis vermeiden wir bewusst. Die Wochenmiete schafft Luft für eine entspannte Abholung, den Aufbau, das Vorkühlen und die Rückgabe.
- Kein hektischer Mieterwechsel mitten am Wochenende
- Genügend Zeit für Leergut, Abbau und Rücktransport
- Planungssicherheit für alle Mieter
- Im Sommer: den voll beladenen Anhänger möglichst mindestens 24 Stunden vor der Feier vorkühlen
Sonderkonditionen für regelmäßige Gewerbemieter
Brauereien, Eventagenturen, Caterer, Getränkehändler und andere Unternehmen mit wiederkehrendem Bedarf können individuelle Sonderkonditionen vereinbaren. Entscheidend sind unter anderem Mietfrequenz, Anzahl der Anhänger, Mietdauer sowie Abholung oder Lieferung. Wir erstellen dafür eine passende gewerbliche Vereinbarung statt eines starren öffentlichen Rabatts.
Lieferung und Rückholung
Bei Selbstabholung fällt keine Kilometerpauschale an. Nur wenn wir liefern und wieder abholen, berechnen wir die komplette tatsächlich gefahrene Strecke mit 1,00 € zzgl. MwSt. pro Kilometer. Strecke, Termin und Zufahrt werden vor der Bestätigung abgestimmt.
Zahlung und weitere Bedingungen
Bar- und Kartenzahlung sind vorgesehen; Rechnung ist nach Vereinbarung möglich. Kaution, Reinigung, Rückgabezustand, Zubehör und technische Daten werden für den konkreten Auftrag vor Vertragsabschluss eindeutig festgehalten.